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Mietminderung - was gilt es dabei zu beachten

Als Mieter oder Mieterin hat man das Recht auf eine Mietwohnung ohne Mängel. Bestehen Mängel wie Schäden an der Installation oder dem Gebäude, Schimmel oder permanente Ruhestörung, darf man die Miete mindern. Die sogenannte Mietminderung birgt aber auch ein Risiko - da der Vermieter nicht die volle Miete erhält, darf er das Mietverhältnis aufkündigen. Daher ist es dringend empfohlen, sich Rechtsrat (beispielsweise beim Mieterverein) zu holen, ehe man eine Mietminderung durchsetzt.

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Eine bessere Alternative zur Mietminderung ist etwa einen Teil der Miete unter Vorbehalt zu zahlen. Dadurch erhält der Vermieter die volle, vereinbarte Miethöhe - es entsteht kein Mietverzug und dadurch kein Kündigungsgrund. Gleichzeitig sollte man die Mängel dokumentieren lassen - am besten durch ein gerichtliches Gutachten. Stellt sich raus, dass die Mängel nicht auf das Verhalten des Mieters zurückgehen, sondern dass der Vermieter dafür die Schuld trägt, wird das unter Vorbehalt bezahlte Geld erstattet beziehungsweise mit den kommenden Mietzahlungen verrechnet.

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