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Schimmel in der Wohnung - wie ist die rechtliche Lage?

Schimmel in der Wohnung ist gesundheitsgefährdend und kann aus mehreren Gründen entstehen. Einer davon ist unzureichendes Lüften. Kommt es zur Schimmelbildung, weil nicht genug gelüftet und die Wohnung zu feucht gehalten wird, ist der Mieter schuld und haftet für die Beseitigung, die so schnell wie möglich erfolgen sollte.

 

Doch nicht immer ist das persönliche Verhalten schuld. Oft entsteht Schimmel aufgrund mangelhafter Bausubstanz, Bauschäden, Fehlern bei Sanierungsarbeiten oder aufgrund eines Wasserschadens. In solchen Fällen liegt die Schuld beim Vermieter. Dieser ist verpflichtet, den Schimmel schnellstmöglich zu entfernen. Als Mieter kann man dem Vermieter dafür eine Frist setzen. Kümmert sich der Vermieter nicht rechtzeitig, darf der Mieter die Wohnung fristlos kündigen, sofern die Ursache für die Schimmelbildung grundsätzlicher Natur und nicht in seinem eigenen Verhalten begründet ist.

 

Das Thema Schimmel beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich und durchaus umstritten (beispielsweise bezüglich Stoßlüften während der Arbeitszeit). Wer Schimmel in der Mietwohnung und einen unkooperativen Vermieter hat, sollte sich daher Hilfe beim Mieterverein oder der Verbraucherzentrale holen.

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