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Tierhaltung in Mietwohnungen

Fast 35 Millionen Haustiere unterschiedlicher Arten und Größen leben in deutschen Haushalten. Immer häufiger wollen Vermieter ein Mitspracherecht bei der Tierhaltung und schreiben entsprechende Klauseln in den Mietvertrag. Nicht alle dieser Klauseln sind wirksam, denn die generelle Untersagung der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist nicht zulässig. Die deutschen Gerichte sehen die Haltung von Haustieren als vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, sofern sie einen zumutbaren Rahmen nicht überschreitet. Außerdem machen die Gerichte einen Unterschied zwischen "kleinen" und "großen" Tieren.

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Kleine Tiere, die die Wohnung nicht verlassen und keinen Lärm machen, beispielsweise Fische oder Meerschweinchen, bedürfen keiner Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter muss sie auch ohne aktiv über die Haltung informiert worden zu sein, akzeptieren. Problematisch wird es, wenn man kleine Tiere über den zumutbaren Rahmen hinaus hält - also etwa Dutzende Meerschweinchen. Dann kann der Vermieter Stress machen - und vor Gericht recht bekommen.

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Zu den "großen Tieren" zählen die Gerichte alle Tiere, die wild sind, gefährlich sein können beziehungsweise eine Lärm- oder Geruchsbelästigung darstellen können. Sogenannte Kampfhunde, Gift- und Würgeschlangen oder auch ein Wolf würden in diese Kategorie fallen. Um solche Tiere in einer Mietwohnung halten zu dürfen, ist (mindestens) eine Haltungserlaubnis des Vermieters nötig.

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Bei allen anderen Hunden außer Kampfhunden sowie Katzen sind sich die Gerichte nicht einig, ob sie in die Kategorie "klein" oder "groß" fallen. Es gibt unterschiedliche Gerichtsentscheidungen. Am besten ist es, in eine Mietwohnung zu ziehen, in der die Tierhaltung grundsätzlich erlaubt ist beziehungsweise sich die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, Katzen oder Hunde halten zu dürfen. Sollte es wegen einer Katze oder eines Hundes zum Konflikt kommen, sind die meisten Gerichte momentan auf der Mieterseite und entscheiden, dass Mieter auch ohne die Zustimmung des Vermieters die klassischen Haustiere Hund und Katze in einer Mietwohnung halten dürfen. Aber auch hier kommt es auf die Details an (Art, Anzahl, Unterbringung/Wohnungsgröße, Belästigungsgrad etc.).

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