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Checkliste: Worauf sollte im Mietvertrag geachtet werden?

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Wer einen Vertrag unterschreibt, sollte ihn zuerst genau lesen, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Das gilt auch für den Mietvertrag, der häufig aus mehreren Seiten und vielen Paragrafen besteht. Wenn man seine Traumwohnung gefunden hat oder unbedingt eine neue Bleibe braucht, besteht die Gefahr, vorschnell zum Stift zu greifen. Die folgende Checkliste zeigt, welche Punkte unbedingt vor der Unterschrift gecheckt werden müssen:

  • Anschrift und Kontaktdaten des Vermieters vollständig?

  • Wohnungsgröße korrekt?

  • alle in der Miete enthaltenen Räumlichkeiten wie etwa Keller, Garage etc. aufgelistet?

  • Miethöhe korrekt?

  • geplante Mieterhöhungen genannt (etwa Staffelmiete oder Indexmiete)?

Tipp: Ab Anfang 2022 gilt die sogenannte Mietpreisbremse in 203 Städten und Gemeinden.

  • Mietdauer konkretisiert (befristet / unbefristet)?

  • konkrete Kündigungsfrist genannt? (Auf Kündigungsausschlussklausel achten, diese Zusatzvereinbarung setzt das Kündigungsrecht zeitweise außer Kraft!)

  • Art und Höhe der Nebenkosten, die auf die Mieter umgelegt werden?

  • Höhe und Modalitäten der Mietkaution? (Wie wird das Geld während der Mietdauer angelegt und wann beziehungsweise unter welchen Bedingungen zurückgegeben?)

  • aktuelle Mängel der Mietwohnung genannt? (Werden diese noch seitens des Vermieters beseitigt?)

  • Klausel, wonach Haltung von Haustieren verboten ist?

  • Klausel, nach welcher Kosten für Kleinreparaturen vom Mieter zu tragen sind?

  • Klausel, die Zutrittsrecht zur Mietwohnung (nach Ankündigung) regelt?

  • Klausel, wonach Mieter Winterdienst machen muss?

  • Klausel, nach der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen mussZusätzlich zu den bereits genannten Punkten gibt es ein paar Dinge, die angehende Mieterinnen und Mieter mit den neuen Vermietern besprechen und schriftlich im Mietvertrag festhalten sollten:

  • Nutzungsmöglichkeiten von Räumlichkeiten wie beispielsweise dem Dachgeschoss zum Wäschetrocknen, dem Hof oder Garten. Wer übernimmt die Pflege dieser Räumlichkeiten? Dürfen Hof oder Garten nach Gusto bepflanzt werden oder Bestandspflanzen entfernt werden?

  • Abstellmöglichkeiten fürs Auto, Fahrrad oder den Kinderwagen.

  • Möglichkeit, einen Nachmieter bei vorzeitigem Auszugswunsch zu finden.

  • Möglichkeit, die Mietwohnung freiberuflich oder gewerblich zu nutzen.

  • Möglichkeit, die Mietwohnung unterzuvermieten.

Hinweis: Private Eigentumswohnungen, die vermietet werden, sowie vermietete Einliegerwohnungen im vom Vermieter selbst bewohnten Haus können seitens des Vermieters leichter gekündigt werden als Mietwohnungen von einer Wohnungsgesellschaft oder Genossenschaft (Stichwort: Eigenbedarfskündigung).

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