top of page

Bohrlöcher - was ist erlaubt?

handyman-g607d9c0c3_1280.jpg

Bohrlöcher sind immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Dabei geht es nicht um das "Ob" - denn Löcher durch Nägel, Schrauben und Dübel zählen in Deutschland als normaler, vertragsgemäßer Gebrauch bei einer Mietwohnung. Ein Vermieter darf seinen Mietern also nicht verbieten, Löcher in die Wände zu machen, um etwa Bilder oder Vorhänge aufzuhängen. Etwaige Klauseln im Mietvertrag, die beispielsweise Bohrlöcher in den Fliesen untersagen, sind meist unwirksam.

​

Vielmehr wird die Anzahl an Bohrlöchern zum Streitfall. Ab wann einem Vermieter für zu viele Bohrlöcher Schadenersatz zusteht, entscheiden die Gerichte unterschiedlich. Die Richter ziehen dabei potenziell Faktoren wie etwa die Mietdauer, die Größe der Mietwohnung oder wie die Wände verkleidet waren (Fliesen, Holz) in Betracht. Es gibt Urteile, nach denen bereits 20 Bohrlöcher im Bad als exzessiv bewertet wurden - der Mieter musste dem Vermieter Schadensersatz zahlen.

​

Ein anderes Urteil kam zu einem Kompromiss: 10 bis 15 Bohrlöcher in der Küche fand das Gericht in Ordnung, weitere 50 bis 60 Bohrlöcher in einem anderen Raum der gleichen Wohnung aber zu viel. Die Mieter mussten dem Vermieter Schadenersatz nur für die Bohrlöcher in dem einen Zimmer, nicht aber in der Küche zahlen.

​

Obwohl Bohrlöcher nicht grundsätzlich verboten sind, ist es angesichts der potenziellen Streitigkeiten mit dem Vermieter oder gar vor Gericht sinnvoll, die Anzahl an Bohrlöchern zu minimieren. Insbesondere dann, wenn man nur relativ kurze Zeit in der Mietwohnung lebt. Zum Glück gibt es inzwischen viele "mieterfreundliche" Lösungen, wie etwa wieder abziehbare Fliesensticker und Tapeten, Rollos ohne Bohren mit Klemmhalterung oder selbstklebende Montage-Strips zum Aufhängen von Bildern. Dank dieser Lösungen lässt sich die Mietwohnung ganz individuell nach dem eigenen Geschmack gestalten. Und wenn der Auszug näher rückt, lassen sich solche abziehbaren Tapeten rückstandslos wieder entfernen und Rollos ohne Bohren mit Klemmhalterung nach dem Abnehmen sogar in der neuen Bleibe erneut anbringen. Nicht vermeidbare Bohrlöcher, beispielsweise um einen Spiegel im Badezimmer oder Hängeregale in der Küche anzubringen, bleiben mit den cleveren Lösungen dann zahlenmäßig im vertretbaren Bereich. Auch gut zu wissen: Die entstandenen Bohrlöcher müssen beim Auszug nicht "ordnungsgemäß und unkenntlich" (so fordern es einige Vermieter in ihren Mietverträgen) verschlossen werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 10/92).

bottom of page